Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um KFZ-Service, Wartung, Reifen und die österreichische §57a Begutachtung.

Allgemein

Welche Fahrzeugmarken betreuen Sie? +

Wir betreuen alle gängigen Fahrzeugmarken und -modelle. Egal ob europäische, asiatische oder amerikanische Hersteller – unsere Techniker sind für alle Marken ausgebildet und verfügen über die entsprechenden Diagnosegeräte und Werkzeuge.

Brauche ich einen Termin oder kann ich einfach vorbeikommen? +

Für die meisten Arbeiten empfehlen wir eine Terminvereinbarung, damit wir ausreichend Zeit für Ihr Fahrzeug einplanen können. Für kleinere Anliegen wie Reifendruckkontrolle oder eine kurze Beratung können Sie auch ohne Termin vorbeikommen.

Wie lange dauert eine typische Inspektion? +

Eine Standardinspektion dauert in der Regel 1,5 bis 2,5 Stunden, je nach Fahrzeugtyp und Umfang der Arbeiten. Bei einer §57a Begutachtung (Pickerl) sollten Sie etwa 1 bis 1,5 Stunden einplanen. Wir informieren Sie beim Terminabschluss über die voraussichtliche Dauer.

Erhalte ich einen Kostenvoranschlag vor der Reparatur? +

Ja, selbstverständlich. Wir erstellen immer einen detaillierten Kostenvoranschlag, bevor wir mit Reparaturarbeiten beginnen. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung führen wir keine kostenpflichtigen Arbeiten durch.

Wartung & Service

Wie oft sollte ich das Motoröl wechseln? +

Die Häufigkeit des Ölwechsels hängt vom Fahrzeugtyp, dem verwendeten Öl und den Fahrbedingungen ab. Als Faustregel gilt: alle 15.000 km oder einmal jährlich. Bei Fahrzeugen mit Longlife-Service kann das Intervall bis zu 30.000 km betragen. Bitte beachten Sie die Herstellervorgaben in Ihrem Serviceheft.

Wann müssen Bremsbeläge erneuert werden? +

Bremsbeläge sollten bei einer Restdicke von unter 3 mm ausgetauscht werden. Bei unserer Inspektion messen wir die Bremsbelagdicke und informieren Sie rechtzeitig. Typischerweise halten Bremsbeläge je nach Fahrweise und Fahrzeugtyp zwischen 30.000 und 70.000 km.

Wie oft sollte die Bremsflüssigkeit gewechselt werden? +

Bremsflüssigkeit sollte alle zwei Jahre gewechselt werden, unabhängig von der Laufleistung. Bremsflüssigkeit ist hygroskopisch – sie nimmt Wasser aus der Luft auf, was den Siedepunkt senkt und die Bremswirkung beeinträchtigen kann.

Was ist bei der Klimaanlage zu beachten? +

Die Klimaanlage sollte alle zwei bis drei Jahre gewartet werden. Dabei wird das Kältemittel auf den richtigen Füllstand geprüft, der Pollenfilter gewechselt und das System auf Dichtigkeit geprüft. Regelmäßige Wartung verlängert die Lebensdauer der Klimaanlage und sorgt für hygienisch saubere Luft.

Reifen & Räder

Wann muss ich auf Winterreifen umrüsten? +

In Österreich sind Winterreifen bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee, Eis, Matsch) gesetzlich vorgeschrieben. Als Faustregel gilt: Oktober bis Ostern (O bis O Regel). Wir empfehlen den Umrüsttermin im Oktober/November zu buchen, da die Nachfrage hoch ist.

Was ist die Mindestprofiltiefe für Reifen? +

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Sommerreifen beträgt 1,6 mm, für Winterreifen 4 mm. Wir empfehlen jedoch, Sommerreifen ab 3 mm und Winterreifen ab 4 mm Profiltiefe zu ersetzen, da die Fahreigenschaften bei geringerer Profiltiefe deutlich nachlassen.

Kann ich Reifen bei Ihnen einlagern? +

Ja, wir bieten eine professionelle Reifeneinlagerung an. Ihre Reifen werden gereinigt, auf Schäden geprüft und in unserem klimatisierten Lager fachgerecht aufbewahrt. So sind Ihre Reifen optimal geschützt und beim nächsten Saisonwechsel sofort einsatzbereit.

Was bedeutet der Reifendrucksensor (TPMS)? +

Das Tire Pressure Monitoring System (TPMS) überwacht den Reifendruck in Echtzeit. Leuchtet die TPMS-Warnleuchte auf, sollten Sie den Reifendruck prüfen und auf den empfohlenen Wert auffüllen. Bei einem Reifenwechsel müssen die TPMS-Sensoren neu angelernt werden.

§57a Begutachtung

Was wird bei der §57a Begutachtung geprüft? +

Bei der §57a Begutachtung (Pickerl) wird die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs geprüft. Dazu gehören: Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Fahrwerk, Karosserie, Abgasanlage, Reifen, Sicherheitsgurte und alle sicherheitsrelevanten Systeme.

Wie oft ist die §57a Begutachtung fällig? +

Die §57a Begutachtung ist in Österreich alle zwei Jahre Pflicht. Bei Neufahrzeugen ist die erste Begutachtung nach drei Jahren fällig. Das Fälligkeitsdatum ist auf dem Pickerl an der Windschutzscheibe angegeben.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug die Begutachtung nicht besteht? +

Wenn bei der Begutachtung schwerwiegende Mängel festgestellt werden, wird kein Pickerl ausgestellt. Leichte Mängel können innerhalb einer bestimmten Frist behoben werden. Wir informieren Sie über alle festgestellten Mängel und erstellen einen Kostenvoranschlag für die notwendigen Reparaturen.

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